Plagiate durch 3D-Druck: „Den Graubereich ausloten“

Wie können sich Firmen gegen Nachahmer wehren, die 3D-Druck nutzen? Rat weiß Matthias Schröder, Rechtsanwalt und Partner der Stuttgarter Kanzlei Menold Bezler, zu dessen Schwerpunkten gewerbliche Schutzrechte zählen.

Schneller, individueller und günstiger produzieren, all das verspricht 3D-Druck. Sehen Sie auch Risiken?
Es wird komplizierter, wenn es um den Schutz vor Plagiatoren geht. Auch ein „Made in Germany“-Produkt kann eine Inlandskopie sein.

Ist die rechtliche Handhabe hierzulande nicht ausreichend?
Das Schutzniveau ist hoch, aber es gibt faktische Probleme. Eine Kontrolle durch den Zoll fällt weg, wenn ein Produkt direkt im eigenen Land nachgedruckt wird. Und auf Internetseiten wird man nicht mehr so viele Plagiate finden, wenn sie jeder für sich selbst drucken kann.

Gibt es eine Lösung für das Problem?
Es wird darum gehen, alle Möglichkeiten aus rechtlicher Sicht auch auszuschöpfen – insbesondere Patente, Design- und Markenschutz. Das ist für viele Mittelständler aber ein Problem, weil dies teuer wird und zumindest Patentschutz auch langwierig ist. Für bedeutende Kernteile sollte es dennoch gemacht werden.

Wären dann alle Gefahren gebannt?
Schutzrechte können das Bauteil in der Regel nur im gewerblichen Umfeld schützen, das Recht auf eine Privatkopie ist davon unberührt. Wenn sich die Produktion zum Endverbraucher verlagert, wird es schwierig.

Es fehlen also klare Regeln?
Wie es aussieht, wenn jemand so ein Teil für den quasi privaten Bedarf in den eigenen Produktionshallen herstellen lässt – das hängt von der Art des Schutzrechts ab und ist ein Graubereich, der noch ausgelotet werden muss. Wenn die Schutzrechte auch für den privaten beziehungsweise rein innerbetrieblichen Bereich gelten würden, hätte man das Problem gelöst.

Kennen die Unternehmer alle ihre Rechte?
Noch relativ selten genutzt wird die 3D-Marke. Sie könnte in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen, denn so kann ich auch Bauteile oder Ähnliches wirksam schützen. Im Gegensatz zu Designschutz und Patenten geht es nicht darum, dass etwas komplett neu sein muss – es gilt das Windhund-Prinzip: Wer zuerst anmeldet, genießt den Schutz.

Droht da nicht neuer Ärger mit Leuten, die Ideen einfach klauen?
So einfach ist es nicht. Eine gewisse Wiedererkennbarkeit und Verbindung zu einem Hersteller muss aber gegeben sein – ich kann mir nicht den Würfel schützen lassen.

Erschienen im Handelsblatt am 4. September 2014.

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